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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15   

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https://dejure.org/2016,100495
LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15 (https://dejure.org/2016,100495)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - L 18 AL 187/15 (https://dejure.org/2016,100495)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - L 18 AL 187/15 (https://dejure.org/2016,100495)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Zwar hatte sie mit der Vereinbarung der Altersteilzeit ihr vormals unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Endes der Freistellungsphase versicherungswidrig gelöst (vgl BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 - R - juris Rn 18 zur "funktionsdifferenten Auslegung" des Begriffs Beschäftigungslosigkeit bei Altersteilzeit im Blockmodell).

    Insofern hat sie die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebliche Beschäftigungslosigkeit jedenfalls grob fahrlässig herbeigeführt (vgl BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - juris Rn 15; Urteil vom 21. Juli 2009, aaO Rn 11, 19 mwN).

    Zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell hat das BSG bereits ausgeführt (vgl BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, aaO Rn 13), dass der Gesetzgeber mit der Einführung der Altersteilzeit das Ziel verfolgt hat, die Praxis der Frühverrentung durch eine neue sozialverträgliche Möglichkeit eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand (Altersteilzeitarbeit) abzulösen (BR-Drucks 208/96, S 1, 22).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Mithin war im maßgeblichen Zeitpunkt der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses im Jahr 2008 prognostisch von einem nahtlosen Ausscheiden der Klägerin aus dem Arbeitsleben nach Ablauf Freistellungsphase der Altersteilzeit auszugehen, so dass ihr der Nachweis, mit Ablauf des 28. Februar 2014 einen wichtigen Grund für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zu haben, zur Überzeugung des Senats gelungen ist (vgl dazu, dass der wichtige Grund auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken muss, BSG, Urteil vom 20. April 1977 - B 7 RAr 112/75 - juris Rn 12).

    Dahinstehen kann, ob der wichtige Grund hier später entfallen ist (vgl zu dieser Möglichkeit BSG, Urteil vom 20. April 1977, aaO Rn 16; aA zu einem vergleichbaren Fall SG Kassel, Urteil vom 30. November 2015 - S 3 AL 10/15 - juris Rn 23), nachdem sich die Klägerin, wie ausgeführt, mit Bekanntwerden der Pläne des Gesetzgebers zu einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (vgl § 236b SGB VI idF des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 23. Juni 2014 mWv 1. Juli 2014 BGBl I S 787) noch während des Arbeitsverhältnisses, aber kurz vor dem Ende der Freistellungsphase, entschieden hat, ihren ursprünglichen Plan, unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen nahtlos nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Altersrente zu beanspruchen, aufzugeben.

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Insofern hat sie die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebliche Beschäftigungslosigkeit jedenfalls grob fahrlässig herbeigeführt (vgl BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - juris Rn 15; Urteil vom 21. Juli 2009, aaO Rn 11, 19 mwN).

    Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (BSG aaO; ferner Urteil vom 2. Mai 2012, aaO Rn 17 mwN; Karmanski in Brand, SGB 111, 7. Auflage, 2015, § 159 Rn 120).

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Berücksichtigung des Ziels der Sperrzeitregelung zu entscheiden (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 51/06 R - juris Rn 35 mwN).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Bei dieser Sachlage kann aber einem Arbeitnehmer bzw einer Arbeitnehmerin - wie der Klägerin -, die sich entsprechend dieser Gesetzesintention verhält und nach der Altersteilzeit nahtlos in den Rentenbezug wechseln wollte, der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nicht vorgeworfen werden, wenn hiervon prognostisch auszugehen war (BSG, aaO Rn 12 ff; vgl in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - juris Rn 20).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Ausschlaggebend sind allein die objektiven Umstände, wie sie sich einem neutralen Beobachter im Zeitpunkt der Auflösung des früheren Beschäftigungsverhältnisses darstellen (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - juris Rn 20).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Streitgegenstand sind die Bescheide der Beklagten vom 14. März 2014 (Sperrzeit) und vom 17. März 2014 (Bewilligungsbescheid), die eine Einheit bilden (stRspr vgl BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R - juris Rn 14; Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a//AL 48/04 R - juris Rn 5 mwN), in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Mai 2014, und zwar nur noch, soweit hiermit der Eintritt einer Sperrzeit vom 1. März 2014 bis 11. April 2014 festgestellt und die Zahlung von Alg abgelehnt worden ist.
  • SG Kassel, 30.11.2015 - S 3 AL 10/15

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Dahinstehen kann, ob der wichtige Grund hier später entfallen ist (vgl zu dieser Möglichkeit BSG, Urteil vom 20. April 1977, aaO Rn 16; aA zu einem vergleichbaren Fall SG Kassel, Urteil vom 30. November 2015 - S 3 AL 10/15 - juris Rn 23), nachdem sich die Klägerin, wie ausgeführt, mit Bekanntwerden der Pläne des Gesetzgebers zu einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (vgl § 236b SGB VI idF des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 23. Juni 2014 mWv 1. Juli 2014 BGBl I S 787) noch während des Arbeitsverhältnisses, aber kurz vor dem Ende der Freistellungsphase, entschieden hat, ihren ursprünglichen Plan, unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen nahtlos nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Altersrente zu beanspruchen, aufzugeben.
  • SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Angesichts der konkreten, hier vorliegenden Umstände, insbesondere des für sie späten Bekanntwerdens der erheblich günstigeren Rentenpläne des Gesetzgebers, ihres Alters und der nunmehr schon für die Zeit ab Mitte des Jahres 2014 in Aussicht genommenen Altersrente, hat sie sich zumutbar, aber auch im Interesse der Versichertengemeinschaft ausreichend bemüht, die ursprünglich von einem wichtigen Grund gedeckte Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern bzw. kurzfristig eine sich anschließende (Dauer-)Beschäftigung zu finden, so dass ihr ihr Verhalten nach Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung insgesamt nicht vorwerfbar ist (so auch im Ergebnis SG Kassel, aaO, aA SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - juris Rn 20).
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